Wer von der Polizei angehalten wird, ist zur Auskunft verpflichtet, jedoch nicht dazu, sich selbst zu belasten. Welche Frage Sie besser mit “Nein” beantworten sollten, lesen Sie hier.
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Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie Fragen zu Ihrer Person beantworten sowie Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigen. Doch Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten.
Auf die häufig gestellte Frage: “Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?” sollten Sie stets mit “Nein” antworten.
Viele Autofahrer fühlen sich dadurch herausgefordert, auch direkt eine Erklärung abzuliefern und einen Verstoß zuzugeben. Sie müssen und sollten auf diese Fangfrage allerdings niemals antworten. Sagen Sie stattdessen einfach neutral “nein” dazu.
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Ein Schuldeingeständnis kann später gegen Sie verwendet werden. Die Polizei muss Sie bei einem konkreten Verdacht über den Vorwurf aufklären und auf Ihr Schweigerecht hinweisen. Falls dies unterbleibt, sind Ihre Aussagen vor Gericht möglicherweise nicht verwertbar.
Darf die Polizei fragen, wo Sie hinfahren?
Auch Fragen zu Ihrem Reiseziel oder Startpunkt müssen Sie nicht beantworten. Allerdings sollten Sie vermeiden, zu sagen, dass Sie ziellos unterwegs sind, da dies als unnützes Fahren (§ 30 StVO) gewertet werden könnte. Ein neutraler Hinweis auf Ihr Schweigerecht genügt.
Grundsätzlich gilt: Verhalten Sie sich respektvoll und kooperativ, aber machen Sie keine unnötigen Aussagen. Falls Sie ein Verwarnungsgeld anfechten möchten, tun Sie dies im Nachhinein, nicht während der Kontrolle. Unhöflichkeit oder Provokation kann die Situation verschärfen und Ihnen im schlimmsten Fall zusätzlich schaden.
Wer abweisend, zynisch oder sogar beleidigend reagiert, der bringt sich möglicherweise in größere Schwierigkeiten als nötig. Möchten Sie ein Verwarnungsgeld anfechten, dann können Sie das immer noch im Nachgang tun, statt das mit den Beamten vor Ort auszudiskutieren.