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    Amazon f�r falsche Rabattangaben abgemahnt

    Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-W�rttemberg verwendet der Versandriese bei Rabattaktionen unzul�ssige Vergleichspreise. Dadurch w�rden die Kunden vors�tzlich get�uscht. Daher gab es jetzt eine Abmahnung. Amazon ist sich jedoch keiner Schuld bewusst.

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    Amazon wirbt mit Rabatten

    Gerade ist ein weiterer Prime Day zu Ende gegangen. Kunden des Versandh�ndlers konnten wieder etliche Schn�ppchen machen und Artikel zu stark reduzierten Preisen kaufen. So zumindest suggerierte es die Webseite von Amazon. Denn dort wird neben dem aktuellen Preis immer ein durchgestrichener Vergleichspreis aufgef�hrt, damit K�ufer die potenzielle Ersparnis vor Augen haben, sollten sie sofort zuschlagen.

    T�uschung der Kunden durch unerlaubte Vergleichspreise

    Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-W�rttemberg sind die Preise, die Amazon als Vergleich hernimmt, jedoch irref�hrend und sogar rechtswidrig. Denn wie man ausf�hrt, zeige das Online-Portal den Kunden sogenannte UVP- und “Statt”-Preise.

    Dabei handelt es sich um die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers eines Produkts oder einen Kundendurchschnittspreis. Letzteren definiert Amazon als “mittlere(n) Verkaufspreis, den Kunden f�r ein Produkt auf Amazon.de gezahlt haben (exklusive Aktionspreise)”. Laut Gesetz muss als Vergleichspreis jedoch der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage angezeigt werden.

    Amazon t�usche mit dieser Werbung eine besondere Attraktivit�t der Angebote vor, die es so nicht gebe, hei�t es in einer Pressemitteilung. Daher hat die Verbraucherzentrale Amazon jetzt abgemahnt.

    Mit unseren Verfahren wollen wir f�r mehr Klarheit und Wahrheit bei Werbung mit Preisreduzierungen sorgen. Wir sehen in der beanstandeten Preiswerbung eine unzul�ssige Lockwerbung und Verbrauchert�uschung, die wir abstellen wollen.
    Oliver Buttler, Verbraucherzentrale Baden-W�rttemberg

    Amazon bestreitet Vorw�rfe

    Erst vor wenigen Monaten hatten die Verbrauchersch�tzer bereits gegen Aldi S�d in derselben Angelegenheit geklagt und vom Europ�ische Gerichtshof Recht bekommen. Der Handelsverband HDE kritisierte die Entscheidung, da so “ohne Not die praktischen Werbem�glichkeiten der Einzelh�ndler” eingeschr�nkt w�rden.

    Auch Amazon widerspricht der Argumentation und sieht kein Vergehen seinerseits, wie der Spiegel schreibt. “Die Entscheidung des EuGH betraf eine andere Fallkonstellation”, argumentiert der Versandh�ndler. Man orientiere sich mit den Vergleichspreisen lediglich an “aktuellen Branchenstandards”.

    Zusammenfassung

    • Amazon wird von Verbraucherzentrale abgemahnt
    • Vorwurf der irref�hrenden Vergleichspreise
    • Prime Day endet mit Kritik an Preisangaben
    • Amazon nutzt UVP und “Statt”-Preise
    • Gesetz fordert niedrigsten Preis der letzten 30 Tage
    • Verbraucherzentrale sieht unzul�ssige Lockwerbung
    • Amazon bestreitet die Vorw�rfe und beruft sich auf Branchenstandards

    Siehe auch:

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