Es gibt Verkehrsschilder, denen man beinahe täglich begegnet und dennoch deren genaue Bedeutung nicht kennt. Eines davon ist „Anlieger frei“, denn es gibt dabei auch Ausnahmeregelungen – und hohe Bußgelder.
Deutschland ist ein Schilderwald, denn hierzulande ist alles durch und durch geregelt. Laut ADAC gibt es über 400 verschiedene Schilder . Dabei den Durchblick über die genauen Vorschriften zu behalten, ist nicht einfach – das führt dazu, dass Schilder häufig falsch interpretiert werden.
Ein Schild davon sieht man überall in größeren sowie kleineren Städten gleichermaßen. Die Rede ist vom Schild „Anlieger frei“ . Wir erklären Ihnen hier, welche Vorschriften es gibt und wie hoch das Bußgeld bei Missachtung ausfällt.
Was ist ein Anlieger?
Das Schild „Anlieger frei“ ist oft in Verbindung mit einer Sperrscheibe zu sehen, also dem roten Kreis auf weißem Grund, Schildnummer 250. Es verbietet die Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art, wobei der Zusatz darunter eben Anlieger vom Verbot ausschließt.
Doch genau da liegt meist das Missverständnis: Wer zählt als Anlieger?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird der Begriff im §45 nämlich nicht näher erläutert. Demnach wissen auch viele Führerscheinbesitzer nur grob, was er bedeutet.
Anlieger ist hierbei nicht mit Anwohner gleichzusetzen. Laut Rechtsprechung ist ein Anlieger jemand, der ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder es zu einer Erledigung aufsuchen muss. Die Art der Beziehung zum Grundstück ist dabei unerheblich. Beispiele für legitime Anliegen:
- Besuch eines Anwohners (ob dieser zu Hause ist, spielt keine Rolle)
- Besuch einer Arztpraxis, Friseurs, Geschäftes usw.
- Zufahrt zum gepachteten Garten (oder Besuch dessen)
- Dienstleister, die vor Ort Aufgaben verrichten
- Abholen von Personen
- Lieferungen
- Arbeitsplatz aufsuchen
Anlieger frei: Bußgeld möglich
Die Kombination aus Sperrscheibe und „Anlieger frei“ bedeutet also schlichtweg, dass die bloße Durchfahrt der Straße verboten ist. Wer dabei erwischt wird, zahlt ein Bußgeld. Dessen Höhe hängt davon ab, unter welcher Art Schild der Zusatz zu finden ist.
Missachtung der klassischen Sperrscheibe und dessen Varianten für verschiedene Fahrzeugtypen (Nummern 250, 251, 253, 254, 255 und 260) sowie bei den Schildern 270.1 (Umweltzone) und 242.1 (Fußgängerzone) sind folgende Bußgelder festgesetzt:
- KfZ bis 3,5 Tonnen und Kraftomnibus: 55 Euro
- KfZ über 3,5 Tonnen (außer PKW und Kraftomnibus): 100 Euro
- sonstige KfZ (Motorräder etc:): 50 Euro
Was die wenigsten wissen: Bei „Anlieger frei“ müssten tatsächlich auch Radfahrer absteigen, die eigentlich nur durchfahren möchten und kein Anliegen in der betroffenen Straße haben – es sei denn, es gibt explizit das Zusatzschild „Radfahrer frei“. Doch in der Praxis wird es dafür wohl kein Bußgeld geben, das aber immerhin noch zwischen 25 und 40 Euro betragen kann.
Wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel. So verhält sich die Rechtsprechung bei unbebauten Grundstücken wieder etwas anders. Finden Sie das „Anlieger frei“ Schild bei Forst- oder Waldwegen, dann kommt es darauf an, ob es sich um ein Privatgrundstück, einen öffentlichen Weg oder sogar ein Naturschutzgebiet handelt.
So dürfen Feldwege, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, meist nur vom Landwirt benutzt werden. Ob das der Fall ist, lässt sich aber nicht immer erkennen. Möchten Sie also einen gemütlichen See oder Teich für ein Picknick aufsuchen, dann könnte das ein Bußgeld nach sich ziehen – parken Sie lieber woanders und gehen Sie das restliche Stück zu Fuß.