HomeNachrichtArbeiten trotz Corona? Wann muss ich mich testen? Wozu Ärzte derzeit raten

Arbeiten trotz Corona? Wann muss ich mich testen? Wozu Ärzte derzeit raten

Während der Covid-19-Pandemie klagten viele über die strengen Corona-Schutzmaßnahmen. Jetzt ist von diesen Regelungen nichts mehr übriggeblieben. Auf der einen Seite: Erleichterung. Auf der anderen: Verwirrung. Wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer im Falle einer Corona-Infektion? Im Bett bleiben, bis der Test negativ ist, oder arbeiten gehen, sobald die Symptome abgeklungen sind? FOCUS online hat die wichtigsten Fragen für Sie beantwortet.

Ich fühle mich krank – soll ich mich auf Corona testen?

„Normalerweise ist das nicht nötig“, sagt Martin Scherer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, im Gespräch mit der Stiftung Gesundheitswissen . Solange der Verlauf mild ist, sei das Ergebnis eines Corona-Tests für die Behandlung nicht ausschlaggebend. Ärzte und Ärztinnen würden bei einer milden Corona-Erkrankung wie bei einer Erkältung nur versuchen, die Symptome zu lindern.

Für bestimmte Personengruppen ist ein Corona-Test allerdings ratsam. Dazu gehören ältere und chronisch kranke Menschen, die ein höheres Risiko für schwere Verläufe haben. Weiterhin sollten sich Personen, die Kontakt zu Risikogruppen haben oder in Krankenhäusern, Praxen oder Pflegeeinrichtungen arbeiten, testen lassen.

Muss ich wegen meiner Corona-Infektion zu Hause bleiben?

„Bei einer bestehenden Infektion gilt – auch unabhängig von Corona: Wer krank ist, bleibt bitte zu Hause und sollte den Kontakt insbesondere mit Menschen aus Risikogruppen vermeiden“, sagt Anja Segert, Pressesprecherin der Sozialbehörde, auf Anfrage von FOCUS online. Dadurch könne das Ansteckungsrisiko reduziert werden.

Auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit rät auf seiner Webseite , im Falle von Atemwegsinfekt-Beschwerden, sich drei bis fünf Tage oder bis zu einer deutlichen Besserung der Symptome daheim zu erholen. Wer die Wohnung verlassen muss, etwa für Einkäufe, sollte insbesondere in Innenräumen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Wichtig: Für eine Krankschreibung brauchen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ein ärztliches Attest. Ein positiver Coronatest ist kein Ersatz dafür.

Ich habe Corona, aber kaum Symptome – muss ich arbeiten?

Doch was gilt für Personen, die nachweislich Corona haben, aber sich ansonsten fit fühlen? „Positiv auf Sars-CoV-2 getesteten Personen ohne Symptome wird empfohlen, sich mindestens bis zu einem negativen Testergebnis freiwillig in Selbstisolation zu begeben“, heißt es auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Aber müssen Infizierte, wenn sie wegen der Quarantäne nicht zur Arbeit gehen können, von zu Hause aus arbeiten? Schließlich hat ein positiver Test seit dem Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr.

„Ob man sich trotz Infektion – sofern die Möglichkeit von Seiten des Arbeitgebers besteht – im Homeoffice arbeitsfähig fühlt, ist eine individuelle Entscheidung der infizierten Person und gegebenenfalls des behandelndes Arztes beziehungsweise der behandelnden Ärztin“, sagt Segert.

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, den Arbeitgeber zu fragen, was jetzt zu tun ist. „Letztlich ist es heute den jeweiligen Arbeitgebern möglich, Empfehlungen auszusprechen oder eigene Regelungen zu erlassen, wie Mitarbeitende sich bei einer (Corona-)infektion verhalten sollen“, sagt Anne Kraemer von der Pressestelle der Techniker Krankenkasse auf Anfrage von FOCUS online.

Wann sollte ich zu meinem Arzt oder meiner Ärztin gehen?

Wenn Sie einen milden Verlauf haben, also nur leichte Hals- und Kopfschmerzen verspüren und leichten Husten haben, ist ein Gang in die Arztpraxis normalerweise nicht notwendig. Geht es Ihnen nach einer Woche aber nicht besser oder verschlimmern sich die Symptome, sollten Sie bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin anrufen.

„Bevor Sie mit Erkältungssymptomen eine Hausarztpraxis aufsuchen, informieren Sie sich aber bitte vorab, ob die Praxis besondere Maßnahmen für Menschen mit Atemwegsinfektionen vorsieht“, sagt Scherer. „Einige Praxen haben spezielle Sprechstunden für Menschen mit Erkältungsbeschwerden eingerichtet, um andere Patienten und Patientinnen vor Ansteckung zu schützen.“

Außerhalb der Sprechzeiten der Praxis ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar. Bei Notfällen wie akuter Atemnot wenden Sie sich an den Notruf 112.

Ältere oder chronisch kranke Menschen sollten bei ersten Symptomen, die auf einen Atemwegsinfekt wie Sars-CoV-2 hinweisen, wegen ihres Risikos für einen schweren Verlauf rechtzeitig zum Hausarzt oder zur Hausärztin gehen, empfiehlt die Krankenkasse Barmer . Eine frühe Behandlung, zum Beispiel mit antiviralen Medikamente, die das Eindringen der Coronaviren in Körperzellen verhindern, kann davor schützen.

Zu den Risikogruppen gehören Personen

  • ab 50 bis 60 Jahren (ab dann steigt das Risiko für einen schwereren Verlauf)
  • mit Krebserkrankung
  • mit Herzerkrankung
  • mit chronischen Leber- und Nierenerkrankungen
  • mit Adipositas
  • oder mit Diabetes.

Wie kann ich mich vor Corona schützen?

„Wichtigster Schutz gegen bestimmte Erreger ist zudem nach wie vor eine Impfung. Personen, für die die Stiko eine Impfung empfiehlt, sollten beispielsweise ihren Corona-Impfschutz auffrischen und sich gegen Grippe impfen lassen“, sagt Segert. Auch gegen weitere Erreger von Atemwegsinfekten wie Keuchhusten oder Pneumokokken stehen wirksame Impfstoffe zur Verfügung.

Schützen können Sie sich auch durch die AHA-Regel: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske. Die Empfehlungen, die wir aus der Pandemie kennen, sind immer noch ratsam und schützen auch vor vielen anderen Krankheitserregern. Außerdem:

  • häufiges und gewissenhaftes Händewaschen
  • in die Armbeuge husten
  • Händedesinfektionsmittel für unterwegs mitnehmen.

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