Berlin. Zuletzt wurden drei Personen aus Deutschland bei der Einreise in die USA festgehalten. Jetzt reagiert das Auswärtige Amt.
Nach mehreren Festnahmen deutscher Staatsbürger bei der Einreise in die USA hat das Auswärtige Amt seine Reisehinweise für das Land aktualisiert. Auf der Webseite des Ministeriums wird darauf hingewiesen, dass „Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder auch eine geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen zu Festnahmen, Abschiebehaft und Abschiebung führen können“.
Ein Ministeriumssprecher erläuterte, er habe schon zu Wochenbeginn ausgeführt, dass das Auswärtige Amt „die Vorfälle der vergangenen Woche bei der Einreise von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in die USA“ sehr ernst nehme. Am Dienstag sei entschieden worden, die Reise- und Sicherheitshinweise zu den USA anzupassen, insbesondere zum Punkt der Einreisekontrollen.
USA: ESTA-Genehmigung berechtigt nicht in jedem Fall zur Einreise
„Wir haben präzisiert und heben jetzt klar hervor, dass eine ESTA-Genehmigung oder ein US-Visum nicht in jedem Fall zur Einreise in die USA berechtigt“, sagte der Sprecher. „Die finale Entscheidung, ob eine Person in die USA einreisen kann, liegt bei den amerikanischen Grenzbehörden. Aber auch das ist keine Überraschung, das ist auch in Deutschland so.“ Die Abkürzung DAS steht für Electronic System for Travel Authorization (Elektronisches System zur Reisegenehmigung).
Zuletzt waren drei Fälle bekannt geworden, bei denen Deutsche bei der Einreise in die USA in Abschiebehaft genommen worden waren. Darunter war der Fall eines in den USA lebenden Deutschen, der nach Angaben von Angehörigen in Boston festgenommen und mehr als eine Woche in einer Haftanstalt festgehalten wurde. In zwei weiteren Fällen konnten die Betroffenen nach Angaben des Auswärtigen Amts inzwischen nach Deutschland zurückkehren.
Lou/DPA