Als der Berliner Journalist Thomas Wiegold Post von der Polizei in Bad Segeberg erhielt, war er sehr überrascht. Er wurde aufgefordert, ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro für eine Geschwindigkeitsübertretung zu entrichten, die er nie begangen hatte. Daraufhin legte er Einspruch gegen die Sanktion ein. Jedoch zeigte sich die Polizei unnachgiebig und wies den Einspruch zurück. Statt des Verwarnungsgeldes wurde nun ein Bußgeld von 48,50 Euro von ihm verlangt. In einem YouTube-Video von Extra 3 wird dargestellt, wie Wiegolds Anwalt die Angelegenheit schließlich klären konnte.
Polizei monatelang ohne Klärung
Ein Lieferfahrzeug war tatsächlich auf einen gewissen Herrn Wiegold registriert. Jedoch nicht auf den Berliner Thomas Wiegold, sondern auf einen Metallverarbeitungsbetrieb-Inhaber aus Kaltenkirchen. Auf Anfrage der Polizei dementierte der Geschäftsinhaber, der Fahrer zum Tatzeitpunkt gewesen zu sein. Rechtsanwalt Sebastian Scharmer intervenierte und forderte Erklärungen.
Nach der Antwort des Geschäftsmannes aus Kaltenkirchen setzten die Ermittler ihre Recherche fort und stießen durch eine Google-Suche auf die Wikipedia-Seite des Journalisten Thomas Wiegold aus Berlin. Ein Vergleich seines Fotos im Internet genügte den Polizisten, um ihn als Fahrer zu identifizieren. Da der Journalist allerdings niemals in Kaltenkirchen war, schlug Scharmer den Ermittlern vor, im Umfeld des Herrn Wiegold aus Kaltenkirchen zu recherchieren. Schließlich war das geblitzte Fahrzeug der Lieferwagen des Geschäftsinhabers.
Letztlich begaben sich die Polizisten zur nur vier Minuten entfernten Firma und erkundigten sich. Bald wurde der wirkliche Verantwortliche ausfindig gemacht: Ein Angestellter war zur Zeit des Tempoverstoßes am Steuer. Für diese Entdeckung benötigte die Polizei ganze acht Monate. In dieser Zeit verstrich die Frist für die Erteilung eines Bußgeldbescheides, sodass schlussendlich niemand die Geldstrafe begleichen musste.
Von Vanessa Marx