Essen. Ein neuer Bundestag wird am 23. Februar 2025 gewählt, es gelten verkürzte Fristen. Das müssen Essenerinnen und Essener zur Bundestagswahl wissen.
- Die Bundestagswahl ist am Sonntag, 23. Februar 2025
- Wegen der vorgezogenen Wahl gelten kürzere Fristen als üblich
- Was Essenerinnen und Essener beachten müssen, erfahren Sie hier
Deutschland wählt im Februar einen neuen Bundestag. In Essen sind nach Angaben der Stadtverwaltung rund 395.000 Menschen aufgerufen, ihr Kreuz zu machen. Da es sich bei Bundestagswahl dieses Mal um eine vorgezogene Wahl handelt, „gelten stark verkürzte Fristen, die auch Auswirkungen auf die Stimmabgabe per Brief haben“, heißt es seitens der Stadtverwaltung.
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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte den Bundestag am 27. Dezember aufgelöst und den Wahltag auf Sonntag, 23. Februarfestgelegt. Wir geben an dieser Stelle Antworten auf die wichtigsten Fragen mit Blick auf die anstehende Wahl aus Essener Perspektive.
Wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt?
Wahlberechtigt sind alle Menschen, die im Wählerverzeichnis stehen. Nach Angaben der Bundeswahlleiterin werden dort alle Menschen eingetragen, die zum Stichtag 12. Januar bei der jeweiligen Meldebehörde gemeldet sind. Essenerinnen und Essener müssen sich darum nicht aktiv kümmern, sondern werden automatisch eingetragen. Sie bekommen dann auf dem Postweg einen Wahlbenachrichtigungsbrief bis spätestens Samstag, 1. Februarin den Briefkasten. „Wer ihn bis dahin nicht bekommt, kann bei der Telefon-Hotline des Essener Wahlamts unter 0201/88-12345 einen neuen Wahlbenachrichtigungsbrief beantragen“, teilt die Stadtverwaltung mit.
Kann man trotz der vorgezogenen Wahl Briefwahl beantragen?
Auch wenn bei dieser Bundestagswahl verkürzte Fristen gelten, ist Briefwahl möglich. Allerdings gibt die Essener Stadtverwaltung dazu diesen Hinweis: „Das Leitbild der vorgezogenen Bundestagswahl ist die Stimmabgabe im Wahlraum. Die Briefwahl ist eine Ausnahme.“ Wer aber trotzdem darauf angewiesen ist – zum Beispiel wegen Urlaub oder sonstiger Abwesenheit – muss diese beantragen.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte findet sich der Antrag. „Briefwahlanträge können aber auch formlos per E-Mail an wahl@essen.de oder per Brief an die Stadt Essen, Wahlamt, 45110 Essen, gestellt werden.“ Benötigt werden diese Angaben: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum sowie die Adresse, an die die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen. Es ist ebenfalls möglich über ein Online-Formular die Unterlagen zu beantragen. Dieses ist unter www.essen.de/briefwahl-online zu finden.
Wer seine Briefwahlunterlagen zwar beantragt aber nicht bekommen (oder verloren) hat, kann dies bis zum 22. Februar (12 Uhr) dem Wahlamt melden und erhält in solch einem Fall neue Unterlagen.
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Welche Fristen gelten bei der Briefwahl? Was ist außerdem zu beachten?
Wer Briefwahl macht, muss die ausgefüllten Unterlagen so zurückschicken, dass sie am Wahlsonntag (23.2.) rechtzeitig bis 18 Uhr ankommen. Deswegen, so die Stadt, solle man spätestens bis Donnerstag (20.2.) seine Briefwahl in den Postkasten gelegt haben (aus dem Ausland eher). „Wer das nicht rechtzeitig schafft, kann seinen Wahlbrief in den Hausbriefkasten des Rathauses am Porscheplatz in der Innenstadt oder den des Wahlamts am Kopstadtplatz 10 einwerfen“, heißt es aus dem Rathaus.
Direktwahl ist ab Anfang Februar im Rathaus möglich. Wie funktioniert das?
Eine Alternative zur Briefwahl ist die sogenannte Direktwahl. Diese ist für alle wahlberechtigten Essenerinnen und Essern ab Anfang Februar bis einschließlich Freitag, 21. Februar, möglich. Jeder kann dann montags bis freitags von 8.30 bis 16 Uhr im Rathaus Essen am Porscheplatz wählen. An welchem Datum die Direktwahl dort genau startet, wird die Stadtverwaltung noch bekanntgeben. Mitbringen muss man zur Direktwahl die per Post gekommene Wahlbenachrichtigungskarte sowie einen Personalausweis oder Reisepass.
Natürlich kann auch am Wahlsonntag in den Wahlbezirken gewählt werden. Was gilt dort?
Die wahlberechtigten rund 395.000 Essenerinnen und Essener können am Wahlsonntag (23.2.) in „ihrem“ Wahlbezirk die Stimme abgeben. Im gesamten Stadtgebiet gibt es 309 Wahlbezirke mit je einem Wahlraum. Jeder Wahlraum hat einen Wahlvorstand, der kontrolliert, ob Wählerinnen und Wähler im richtigen Bezirk wählen oder ihre Stimme nicht doch schon im Vorfeld per Briefwahl abgegeben haben.
Bundestagswahl 2025 in Essen: Was ist, wenn weitere Fragen offengeblieben sind?
Die Stadtverwaltung stellt im Internet unter dem Link www.essen.de/wahlen Informationen zur Verfügung. Auch unter www.bundeswahlleiterin.de findet man Infos zu Terminen, Fristen und ähnlichem. Auch diese Übersicht wird bis zur Bundestagswahl am 23. Februar weiter aktualisiert.
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