In ganz Deutschland wurden heute Krypto-Automaten beschlagnahmt, an denen Nutzer für Bargeld Kryptowährungen erwerben konnten. Im Zuge dessen wurde auch eine größere Summe Bargeld sichergestellt, teilte die Finanzaufsicht BaFin mit.
Verbraucherschutz inklusive
“Das Wechseln von Euro in Krypto-Währungen und umgekehrt stellt gewerbsmäßigen Eigenhandel oder ein Bankgeschäft dar”, erklärte die Behörde. Laut Gesetz wird daher für den Betrieb eines solchen Automaten eine entsprechende Genehmigung der BaFin benötigt. Diese lag in den Fällen, um die es hier geht, schlicht nicht vor.
Mit Unterstützung von Polizei und Deutscher Bundesbank sowie in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt (BKA) tauchten Ermittler der BaFin bundesweit an 35 Standorten auf. Im Zuge der Aktion wurden 13 Krypto-Automaten direkt abgebaut und mitgenommen. Betrieben wurden alle Systeme in Großstädten.
Die Finanzaufsicht wirbt in der Öffentlichkeit mit dem Hinweis um Verständnis, dass der Handel mit Krypto-Werten erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust mit sich bringt. Die Erlaubnispflicht sei daher keine Schikane, sondern diene dem Schutz der Integrität des Finanzsystems als auch dem Verbraucherschutz.
Hohe Strafen drohen
Ein weiterer Aspekt: Manche Wechselautomaten ziehen zudem klar Nutzer mit kriminellen Absichten an, indem sie auch sehr hohe Beträge annehmen und in Kryptowerte umtauschen. Wer aber Barbeträge von mehr als 10.000 Euro annimmt, muss zur Geldwäscheprävention die Identität des Kunden feststellen, so die Behörde. Wenn der Verdacht aufkommt, dass die Gelder aus kriminellen Quellen stammen oder sogar mit der Finanzierung des Terrorismus in Verbindung stehen, muss der Betreiber des Wechseldienstes selbstständig Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) machen.
Damit konnte man bei verschiedenen Aufstellern der Automaten aber wohl auch nicht gerade rechnen. Entsprechend sind die zuständigen Behörden bestrebt, dem einen Riegel vorzuschieben. “Illegal handelnde Betreiber werden von Polizei und Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt. Den Tätern drohen bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug”, hieß es.
Zusammenfassung
- Krypto-Automaten in Deutschland wurden von der BaFin beschlagnahmt
- Größere Summen Bargeld wurden ebenfalls sichergestellt
- Für den Betrieb der Automaten fehlten die notwendigen Genehmigungen
- Ermittler griffen an 35 Standorten zu und demontierten 13 Automaten
- Die Aktion betraf Systeme in verschiedenen Großstädten
- BaFin betont, dass die Erlaubnispflicht dem Verbraucherschutz dient
- Wechselautomaten ziehen teilweise kriminelle Nutzer an
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