Das Internet Archive hat seine Attraktivität verloren, weil es darum kämpft, gescannte E-Books ohne Zustimmung der Verlage auszuleihen. In einer Entscheidung vom Mittwoch entschied das Berufungsgericht des zweiten Bezirks, dass die Genehmigung der digitalen Bibliothek des Internetarchivs „großflächiges Kopieren ermöglichen würde, wodurch den Urhebern eine Entschädigung entzogen wird und der Anreiz zur Produktion neuer Werke verringert wird“.
Die Entscheidung ist ein weiterer Schlag für die gemeinnützige Organisation im Fall Hachette vs. Internet Archive. Im Jahr 2020 verklagten vier große Verlage – Hachette, Penguin Random House, Wiley und HarperCollins – das Internet Archive wegen der Behauptung, seine digitale Bibliothek stelle „vorsätzliche digitale Piraterie im industriellen Maßstab“ dar.
Das Internet Archive bietet seit langem ein System namens Open Library an, in dem Benutzer digitale Scans physischer Bücher „ausleihen“ können. Die Bibliothek basierte auf einem Prinzip namens kontrollierter digitaler Ausleihe, bei dem jede Ausleihe einem physisch gekauften Buch in einer Bibliothek entspricht – wodurch theoretisch eine Piraterieklage vermieden wurde. Es ist ein grundlegend anderes System als Programme wie OverDrive, bei denen Verlage zeitlich begrenzte Lizenzen für E-Books zu ihren eigenen Bedingungen verkaufen.
Allerdings erweiterte das Internet Archive sein Bibliotheksprojekt während der Covid-19-Pandemie. Es wurde die National Emergency Library ins Leben gerufen, die einer unbegrenzten Anzahl von Menschen den Zugriff auf dieselben Exemplare von E-Books ermöglicht. Daraufhin schlossen sich die Verlage zusammen, um eine Klage einzureichen, die sich gegen beide Online-Bibliotheken richtete.
Die Entscheidung des Second Circuit Court erkennt in seiner Entscheidung die Vor- und Nachteile der digitalen Bibliothek des Internet Archive an. Aber letztlich steht es auf der Seite der Verlage:
Einerseits können E-Book-Lizenzgebühren eine Belastung für Bibliotheken darstellen und den Zugang zu kreativen Werken einschränken. Andererseits haben Urheber Anspruch auf eine Vergütung im Zusammenhang mit der Vervielfältigung und Verbreitung ihrer Originalwerke. Der Kongress hat diese „konkurrierenden Ansprüche auf das öffentliche Interesse“ im Urheberrechtsgesetz ausgeglichen. Dieses Gleichgewicht müssen wir hier wahren.
„Wir sind von der heutigen Meinung über die digitale Ausleihe von Büchern, die anderswo elektronisch verfügbar sind, durch das Internet Archive enttäuscht“, schreibt Chris Freeland, der Leiter der Bibliotheksdienste beim Internet Archive, in einem Beitrag auf der Website. „Wir überprüfen die Meinung des Gerichts und werden weiterhin die Rechte der Bibliotheken verteidigen, Bücher zu besitzen, zu verleihen und aufzubewahren.“ Freeland weist außerdem auf eine Petition hin, die Sie unterzeichnen können, um den Zugang zu den 500.000 Büchern, zu denen Verlage einen eingeschränkten Zugang haben, wiederherzustellen.