Aarons rollender Supermarkt versorgt besonders ältere und weniger mobile Menschen in Dörfern in und um den Enzkreis. Wegen der neuen Mautregelung ist der Betrieb nun gefährdet.
Vom Kreis Calw bis nach Ludwigsburg fahren Aaron Daubner und sein Vater Michael Daubner von Dorf zu Dorf und versorgen die Bewohnerinnen und Bewohner mit Lebensmitteln. In vielen kleinen Orten ist der nächste Supermarkt mehrere Kilometer entfernt und gerade ältere Menschen haben oft kein Auto oder andere Möglichkeiten dorthin zu gelangen. Die neue erweiterte Mautpflicht stellt das Vater-Sohn-Gespann jetzt vor eine neue Herausforderung, denn ihre beiden Fahrzeuge liegen über der neuen Maut-Gewichtsgrenze.
Maut nun auch ab 3,5 Tonnen
Seit dem 1. Juli 2024 sind Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig. Betroffene Unternehmen müssen sich registrieren und bekommen dann ein Gerät für ihre Fahrzeuge, was die automatische Mauteinbuchung ermöglicht. Besonders Lebensmittel-Märkte auf Rädern trifft die neue Mautpflicht hart. Und auch Aarons rollender Supermarkt wird zur Kasse gebeten. Bei einem Kilometerpreis von 15 bis 25 Cent – je nach Schadstoffklasse des Lkws – kommen für die Daubners 1.000 Euro und mehr im Monat zusammen, schätzen sie.
Ohne rollenden Supermarkt gehts nicht
Einer der Orte, den Michael Daubner schon länger anfährt, ist die Gemeinde Enzklösterle. “Wir haben ja hier sonst keinen Supermarkt”, erzählt eine Kundin. “Irgendwie müssen wir ja auch etwas einkaufen.” Viele der hauptsächlich älteren Kundinnen im Ort sind auf Aarons rollenden Supermarkt angewiesen. Der Lkw-Markt ist für viele die einzige Einkaufsmöglichkeit und zusätzlich ein schönes Ereignis gegen Einsamkeit im Alter.
Neben treuer Kundschaft wissen auch die zuständige Seniorenbeauftragte Claudia Ollenhauer und Bürgermeisterin Sabine Zenker um die Wichtigkeit des rollenden Marktes. “Das Mittel gegen Einsamkeit heißt hier bei uns im Ort: Aarons rollender Supermarkt”, erzählt die Bürgermeisterin.
Die neue Mautpflicht gilt nicht für alle
Handwerksfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Für sie gilt die sogenannte “Handwerkerausnahme”. Die Befreiung bestimmter Berufsgruppen von der Mautpflicht soll laut Gesetzgeber verhindern, dass diese finanziell belastet würden und die von ihnen angebotenen Leistungen sich für die Kunden entsprechend verteuern würden. Michael Daubner und Bürgermeisterin Zenker ärgert das, da sich diese Argumentation auch auf den Vater-Sohn-Betrieb übertragen lassen würde.
Bürgermeisterin fordert Ausnahme beim Bundestag
Auch Bürgermeisterin Sabine Zenker wünscht sich eine Ausnahmeregelung für rollende Märkte wie den der Daubners. Damit in Enzklösterle weiterhin eingekauft werden kann, hat sich die Bürgermeisterin in einem Brief an den Bundestagsabgeordneten Klaus Mack (CDU) gewandt. Auf die Frage nach einer Ausnahmegenehmigung für den rollenden Markt lautete die Antwort Nein, berichtet Sabine Zenker. Damit wolle man sich aber nicht zufriedengeben, sie werde eine weitere Begründung nachliefern. Steter Tropfen höhle den Stein.
Ihre erste Monatsabrechnung erwarten die Daubners Ende August. Dann wird sich zeigen, welche Belastung wirklich auf sie zukommt.