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EU verschiebt Lieferkettengesetz auf 2028

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… und plant Erleichterungen

Sterben EU-Kommission hat entschieden, die Einführung des Lieferkettengesetzes um ein Jahr zu verschieben. Statt wie ursprünglich geplant 2027, sollen die neuen Vorschriften nun erst 2028 in Kraft treten. Zudem sollen Vereinfachungen für Unternehmen eingeführt werden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzumildern. Nach Angaben der Kommission könnten die geplanten Änderungen Unternehmen jährlich 320 Millionen Euro einsparen.

Umsetzung verzögert – Wirtschaft soll entlastet werden

Das Lieferkettengesetz wurde erst im vergangenen Jahr verabschiedet. Die Mitgliedstaaten sollten ursprünglich innerhalb von zwei Jahren die neuen Regelungen in nationales Recht überführen. Nun wird die erste Umsetzungsfrist auf 2028 verschoben, um den Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben.

Zusätzlich sollen die Vorgaben für Unternehmen vereinfacht werden. Ziel ist es, die Bürokratie zu reduzieren und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu senken, ohne die grundlegenden Ziele des Gesetzes aufzugeben.

Was regelt das Lieferkettengesetz?

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, entlang ihrer gesamten Lieferkette soziale und ökologische Standards sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem:

  • Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit
  • Einhaltung internationaler Umweltauflagen
  • Schutz der Menschenrechte in Produktionsländern

Unternehmen müssen ihre Lieferketten überprüfen und bei Verstößen Gegenmaßnahmen ergreifen. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, könnte mit hohen Geldstrafen oder Haftungsansprüchen rechnen.

Druck aus der Wirtschaft führte zur Anpassung

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen hatten sich gegen die ursprünglichen Regelungen ausgesprochen. Kritisiert wurden die hohen Kosten und der bürokratische Aufwandder mit den neuen Vorschriften einhergeht.

Die EU-Kommission reagiert nun auf diese Bedenken. Mit der Verschiebung auf 2028 und den geplanten Erleichterungen will sie den Unternehmen mehr Zeit geben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.

Keine Abschaffung, aber mehr Zeit zur Umsetzung

Das Lieferkettengesetz bleibt trotz der Anpassungen ein wichtiges Instrument zur Förderung von Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung in der Wirtschaft. Unternehmen erhalten jedoch mehr Spielraumum die neuen Vorgaben umzusetzen. Die EU verfolgt damit einen Kompromissder sowohl wirtschaftliche als auch ethische Interessen berücksichtigt.

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