Mehr als dreieinhalb Jahre nach der Ahrflut mit 135 Toten berät der rheinland-pfälzische Landtag heute erstmals über das neue Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Neu eingeführt werden soll unter anderem ein Katastrophen-Voralarm.
Durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 waren erheblich Mängel im rheinland-pfälzischen Katastrophenschutz sichtbar geworden. Er soll deshalb neu aufgestellt werden. Der Katastrophen-Voralarm ist eine der im Gesetzentwurf der rot-grün-gelben Landesregierung vorgesehen Neuerungen.
Bahnt sich ein Katastrophenfall in Rheinland-Pfalz an, sollen Landkreise und Städte künftig einen solchen Voralarm auslösen können – um beispielsweise Einsatzkräfte so früh wie möglich zu informieren. Im Kreis Ahrweiler wurde der Katastrophenalarm damals viel zu spät ausgelöst und Menschen wurden zu spät gewarnt.
Alarm- und Einsatzpläne werden für Kommunen Pflicht
Entlang der Ahr gab es damals in vielen Kommunen auch keine Alarm- und Einsatzpläne, die regeln was im Katastrophenfall zu tun ist. Solche Pläne vorzuhalten, soll für die Kommunen zur Pflicht werden. Kontrollieren soll dies das neue Landesamt für Katastrophenschutz in Koblenz, das künftig auch die Einsatzleitung übernehmen kann. Laut Gesetzentwurf etwa dann, wenn ein Landkreis signalisiert, eine außerordentliche Lage nicht allein bewältigen zu können.
Koblenz
Erster Einsatz bei Stromausfall im Westerwald
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Zum 1. Januar 2025 ist das Landesamt für Brand-und Katastrophenschutz in Betrieb gegangen. Im Zentrum steht das Lagezentrum Bevölkerungsschutz in Koblenz.
Do.2.1.2025
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Die neue und exakte Definition von Großschadensereignissen und Katastrophenvorfällen im Gesetz solle schneller klarmachen, wer für die Einsatzleitung zuständig ist, sagte SPD-Fraktionschefin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Grundsätzlich soll auch künftig die Zuständigkeit für den Brand- und Katastrophenschutz bei den Kommunen bleiben.
Mehr Hauptamtliche im Katastrophenschutz
Ein wichtige geplante Neuerung im Gesetz ist auch, dass die Brand- und Katastrophenschutzinspekteure der Kommunen in Zukunft hauptamtlich und nicht ehrenamtlich tätig sein sollen. Das schaffe Rechtssicherheit und stärke die Bedeutung des Amtes, heißt es im Entwurf. Den Kommunen wird demnach eine Übergangsfrist eingeräumt, um hauptamtliche Kräfte zu finden. Die Kosten für die hauptamtlichen Inspekteure übernimmt das Land.
RLP
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Abschluss Enquete-Kommission: Das sollte sich nach der Ahrflut ändern
Wie können die Menschen in Rheinland-Pfalz künftig besser vor Katastrophen wie der Ahrflut geschützt werden? Die Enquete-Kommission, die dazu Strategien entwickelt hat, hat am Montag den Abschlussbericht verabschiedet.
Grünen-Fraktionschefin Schellhammer spricht von Meilenstein
Im vergangenen September hatten Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Innenminister Michael Ebling (beide SPD) bereits den Gesetzentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt. Eingeflossen sind darin unter anderem die Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss und der Enquetekommission des Landtags zur Flutkatastrophe. Abstimmen wird der Landtag erst nach der zweiten Beratung über den Entwurf. Grünen-Fraktionschefin Pia Schellhammer bezeichnete das geplante Gesetz als “Meilenstein”.