HomeNachrichtMann verklagt Mercedes wegen beschädigtem Luxuswagen - vor Gericht eskaliert Situation

Mann verklagt Mercedes wegen beschädigtem Luxuswagen – vor Gericht eskaliert Situation

Bei der Abholung seines nagelneuen Mercedes erlebt ein Stuttgarter Geschäftsmann eine unangenehme Überraschung. Der Wagen erlitt einen Transportschaden. Der Autobauer bestreitet diesen zwar nicht, hält den teuren Geländewagen aber nach erfolgter Reparatur für mängelfrei. Der Rechtsstreitet endet vor dem Landgericht.

Die Präsentation ist standesgemäß. Auf einem roten Teppich steht das vermeintlich nagelneue Auto, das der Kunde an diesem Tag im Sindelfinger Kundencenter abholt. Es ist Juni 2023, ein Stuttgarter Geschäftsmann nimmt bei Mercedes seinen AMG G 63entgegen.

Ein sehr teures Auto im Wert von 213 000 Euro, das für das Unternehmen des Käufers eingesetzt werden soll. Der Mann kauft regelmäßig für seine Firma Autos mit dem Stern, deshalb zahlt er etwas weniger, aber immer noch einen hohen Preis für ein derzeit sehr gefragtes Fahrzeug.

Ein gutes Jahr später sitzen die Beteiligten in einem Saal des Stuttgarter Landgerichts. Denn seit der Übernahme des Fahrzeugs ist ein umfangreicher Rechtsstreit entstanden. Der dreht sich schlicht um die Frage: Wann ist ein Auto fabrikneu? Was darf vor der Auslieferung passiert sein, und wann muss man das als Kunde bemerken?

Geschäftsmann fordert anderes Fahrzeug oder teilweise Kaufpreisrückerstattung

„Einen Tag vor dem eigentlichen Auslieferungstermin wurde mir mitgeteilt, man müsse den Termin verschieben“, sagt der Käufer. Als Grund sei genannt worden, es habe einen Transportschaden gegeben. Welcher Art und welchen Umfangs dieser gewesen sei, habe Mercedes-Benz aber nicht mitgeteilt. Als der Geschäftsmann das Auto dann einige Wochen später abholen kann, bemerkt er nach eigenen Angaben schon auf dem roten Teppich, dass auf der Rückseite etwas nicht stimmt. Er habe dies noch am selben Tag mitgeteilt, sagt er.

Er nimmt den Wagen mit und lässt ein Gutachten anfertigen, das drei Tage später vorliegt. Es habe ergeben, dass das Auto rückwärts gegen eine Wand gefahren sein müsse, führt er aus. Beschädigt worden seien dabei die hintere Tür, Ersatzradhalter, Ersatzrad samt Abdeckung, Stoßstange und Rücklichter.

All dies sei offenbar vor der Auslieferung repariert worden. Die Lackierung stimme weder von der Farbe noch von der Dicke her. „Man hat mir ein Auto mit Transportschaden als fabrikneu und unfallfrei verkauft“, sagt er. Er fordert daraufhin, ein anderes Fahrzeug zu bekommen – oder wahlweise eine Kaufpreisrückerstattung in Höhe von 20 Prozent.

Autobauer hält Wagen für mangelfrei – bietet aber dennoch 7500 Euro Entschädigung

Bei Mercedes bestreitet man nicht, dass es einen Transportschaden gegeben hat, geht aber dennoch von einem fabrikneuen Auto aus. „Das Fahrzeug war mangelfrei“, sagt auch der Rechtsanwalt des Unternehmens vor Gericht. Man habe Spezialisten beauftragt. „Die konnten alles, was in Mitleidenschaft gezogen war, abschrauben und austauschen.“ Man habe deshalb das Fahrzeug auch nicht zurückgenommen.

Zwischendurch habe der Autobauerdem Kunden im Zuge einer gütlichen Einigung eine Summe von 7500 Euro angeboten. „Das ist ein sehr stattlicher Betrag.“ Der Käufer sei darauf aber nicht eingegangen, habe stattdessen gefordert, das Fahrzeug zurückgeben zu können.

Bei Mercedes-Benz kritisiert man zudem, dass der Käufer die vermeintlichen Mängel nicht schnell genug angezeigt habe. Das Gutachten und weitere Forderungen seien erst Tage und Wochen später eingegangen. Man habe den Eindruck gehabt, da würden Dinge nachgeschoben. „Der Kläger wusste, dass es einen Transportschaden gibt. Er hätte das alles deshalb sehr zeitnah tun müssen. Das sind die Anforderungen an einen Kaufmann“, so der Rechtsanwalt.

Richterin: „Habe große Bauchschmerzen, dass Sie mit dieser Klage durchkommen“

Genau dieser Punkt könnte dem Kläger auf die Füße fallen. Denn auch die Richterin sieht da Probleme. „Ich habe große Bauchschmerzen, dass Sie mit dieser Klage durchkommen“, sagt sie in einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung.

Denn der Käufer ist in diesem Fall kein Privatmann, sondern ein Geschäftsmann. Es gilt Paragraf 377 des Handelsgesetzbuchs, in dem die Mängelanzeige geregelt ist. Demnach muss der Käufer, wenn der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft ist, die Ware sofort nach der Ablieferung durch den Verkäufer untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen. „Dieser Paragraf ist ein sehr scharfes Schwert im Sinne der Sicherheit des Handelsverkehrs“, sagt die Richterin. Wie und wann die vermeintlichen Mängel angezeigt worden seien, genüge dem mutmaßlich nicht. Der Kläger hält dagegen, es habe ein technisches Gutachten und dementsprechend einige Tage Zeit gebraucht, um überhaupt sicher sagen zu können, welche Probleme es gebe.

Vor Gericht eskaliert die Situation

Im Gericht wird es schließlich hitzig. Die Ausführungen der Gegenseite und die vorläufige Einschätzung der Richterin sind zu viel für den Kläger. Der verlässt noch während der Verhandlung schimpfend den Saal – und droht mit einer Strafanzeige wegen Betruges gegen die Verantwortlichen bei Mercedes-Benz. Wie das Zivilverfahren endet, wird sich in den nächsten Wochen entscheiden. Ganz ohne roten Teppich.

Von Jürgen Bock

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