HomeNachrichtMit Schlagstock verprügelt? Polizist legt Geständnis ab

Mit Schlagstock verprügelt? Polizist legt Geständnis ab

Ein Bundespolizist muss sich vor dem Gericht Trier wegen Körperverletzung verantworten. Jetzt sagte er aus, bei dem Einsatz in Prüm habe er Angst um sein Leben gehabt.

Bei dem Prozess geht es um einen Einsatz, der vor fünf Jahren deutschlandweit für großes Aufsehen sorgte. Ausgelöst von einem 32 Sekunden langen Videoclip.

Tritte und Schläge auf Video zu sehen

Die Bilder sind verwackelt und verschwommen. Der Film zeigt den Kreisverkehr auf dem Hahnplatz in Prüm in der Eifel bei Nacht. Zu sehen sind ein weißer Sportwagen, daneben ein schwarzer Wagen mit einem Blaulicht auf dem Dach und einen Mann in einer gelben Warnjacke. Dieser zerrt einen anderen Mann auf den Boden, tritt ihn und prügelt mit einem Schlagstock auf ihn ein.

Das Video eines Passanten hat einen 39-jährigen Bundespolizisten aus Nordrhein-Westfalen auf die Anklagebank im Trierer Landgericht gebracht. Er ist der Mann mit der gelben Warnjacke im Video.

Ich hatte bei dem Einsatz Angst um mein Leben. Ich kam mir vor wie im Tunnel.

Vor Gericht schildert der Polizist gleich zu Beginn des Prozesses, was an jenem Abend im September 2019 aus seiner Sicht passiert war. Das mutmaßliche Opfer sei bei der Festnahme total enthemmt gewesen. Er habe geschrien und ihn und seinen Kollegen geschlagen und getreten. “Ich hatte bei dem Einsatz Angst um mein Leben. Ich kam mir vor wie im Tunnel,” so der Polizist.

Bundespolizist vor Gericht weil er einen Mann in Prüm verprügelt haben soll

Er sei in dieser Nacht in einem Ausnahmezustand gewesen, sagte der Polizist bei Gericht. Sein Anwalt fordert Freispruch.

SWR

Schläge und Tritte haben eine Vorgeschichte

Zuvor wollten der Bundespolizist und ein Kollege das Opfer, ein 30-jähriger Franzose, auf der Autobahn 60 in der Eifel kontrollieren. Der Einsatz endete in einer wilden Verfolgungsjagd, so der Angeklagte. Der Fahrer habe ihren Wagen gerammt und sei dann mit hoher Geschwindigkeit davon gerast.

Am Hahnplatz in Prüm stoppten die beiden den Mann. Der Fahrer sei ausgerastet, habe geschrien und getreten. “Ich war in diesem Moment in einem Ausnahmezustand. Und ich wollte meinen Kollegen schützen,” sagte der Polizist in seinem Geständnis vor Gericht.

Prüm Karte

Hier soll sich die Tat abgespielt haben: auf dem Hahnplatz in Prüm, dem Zentrum der Stadt.

SWR

Opfer berichtet andere Version des Abends

Das Opfer der mutmaßlichen Polizeigewalt stellte den Abend und sein Verhalten völlig anders dar. Er sei nach der Verfolgungsjagd im Wagen sitzen geblieben, weil er vorher Cannabis geraucht und “keinen klaren Kopf” gehabt habe.

Der Polizist habe ihn aus dem Auto gezerrt und grundlos mit dem Schlagstock traktiert. Gewehrt habe er sich nicht. Er habe vor Schmerzen geschrien und immer wieder wiederholt, dass er eine Dummheit gemacht habe – und meinte damit die waghalsige Verfolgungsjagd, die er sich zuvor mit der Bundespolizei geliefert hatte.

Freispruch oder Verurteilung wegen Körperverletzung?

Der Anwalt des Polizisten fordert einen Freispruch. Er hält das Verhalten des Polizisten an dem Abend für gerechtfertigt. Das sei Notwehr gewesen, sagte er vor Gericht. Die Anklage wirft dem Polizisten Körperverletzung im Amt vor.

Ein Bundespolizist steht in Trier vor Gericht, weil er einen Mann in Prüm verprügelt haben soll.

Staatsanwältin will Verurteilung wegen Körperverletzung.

SWR

Christian Altmayer

Sollte sich gegen den Angeklagten der Vorwurf der “Körperverletzung im Amt” bestätigen, drohe ihm eine Haftstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Verfahren erst fünf Jahre nach dem Vorfall

Mehr als fünf Jahre liegt der Vorfall nun zurück. Die Staatsanwaltschaft Trier hatte zwar bereits 2021 Anklage gegen ihn erhoben. Doch das Landgericht Trier hatte vor der Verhandlung gegen den 39-Jährigen andere Prozesse vorgezogen.

Denn der Bundespolizist saß laut Gericht nie in Untersuchungshaft. Es bestand nach Ansicht der Strafverfolger keine Fluchtgefahr. Wenn Angeklagte eingesperrt sind, ist mehr Eile geboten. Menschen sollen in Deutschland nicht über Monate im Gefängnis auf ihre Verhandlung warten müssen.

Freiheitsstrafe für Opfer nach Verfolgungsjagd

Das mutmaßliche Opfer hingegen stand bereits vor drei Jahren vor dem Amtsgericht Bitburg. Der junge Mann aus Frankreich wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt, weil er sich vor der nun angeklagten Tat eine Verfolgungsjagd mit den Bundespolizisten geliefert hatte.

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