Nach dem Mord in der Offenburger Waldbachschule im vergangenen November ist ein Jugendlicher als Mitwisser verurteilt worden. Zur Tatzeit war er 15 Jahre alt.
Im Zusammenhang mit dem Mord an der Offenburger Waldbachschule im November 2023 ist am Donnerstag ein Jugendlicher schuldig gesprochen worden, weil er die geplante Straftat nicht angezeigt hatte. Laut Offenburger Amtsgericht räumte der heute 16-Jährige den Tatvorwurf im Wesentlichen ein. Weiteres zu den Vorwürfen oder zur Person hat das Gericht mit Blick auf das Alter des Jugendlichen nicht mitgeteilt.
Erziehungsgespräche und psychatrische Behandlung
Der 16-Jährige wurde demnach angewiesen, unter anderem sechs Erziehungsgespräche bei der Jugendgerichtshilfe Offenburg wahrzunehmen. Das muss laut Gericht innerhalb von drei Monaten nach Rechtskräftigkeit geschehen. Auch die Behandlung bei einer Offenburger Kinder- und Jugendpsychiatrie muss fortgeführt und nachgewiesen werden. Wenn kein Rechtsmittel eingelegt wird, ist das Urteil in einer Woche rechtskräftig. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bekannt ist, dass zwei weitere Zeugen geladen waren.
Urteil gegen Täter noch nicht rechtskräftig
Im Juli hatte das Offenburger Landgericht einen 16-Jährigen wegen Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung zu acht Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt. Er war mit einer Pistole in die Schule gekommen und hatte einen 15-Jährigen im Klassenraum erschossen. Die Tötung des Schülers in der sonderpädagogischen Waldbachschule hatte auch über Baden-Württemberg hinaus Trauer und Entsetzen ausgelöst. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Rechtsmittel eingelegt wurden.
Auch die Eltern sind inzwischen angeklagt
Auch die Eltern des Täters sind inzwischen angeklagt. Die Behörde wirft ihnen fahrlässige Tötung und Verstöße gegen das Waffengesetz vor. Die Pistole und die Munition, die der 16-Jährige bei der Tat verwendet hat, stammten aus seinem Elternhaus. Laut Staatsanwaltschaft soll die Waffe unerlaubterweise im Besitz der Eltern und nicht ausreichend gesichert gewesen sein. Dadurch konnte ihr Sohn frei darauf zugreifen.