Wer raucht, schadet seiner Gesundheit. Das Risiko für Krankheiten wie Krebs, COPD und Herz-Kreislauf-Erkrankungen steigt erheblich. Viele Raucher wollen deshalb aufhören, doch eine Sucht zu besiegen, fällt nicht leicht. Hilfe bieten Kurse zur Rauchentwöhnung – doch wer zahlt dafür?
Krankenkassen bezuschussen Nichtraucherkurse
Es besteht zwar kein gesetzlicher Anspruch auf die Übernahme der Kosten für Nichtraucherkurse durch die Krankenkassen, dennoch bezuschussen nahezu alle gesetzlichen Kassen solche Angebote. Diese fallen unter den Begriff der Präventionskurse oder Gesundheitskurse, die eine gesunde Lebensweise fördern sollen.
Präventionskurse werden in vier Bereiche unterteilt: Sport und Bewegung, Stressbewältigung und Entspannung, Ernährung sowie Suchtmittelkonsum. Letzterer umfasst die Kurse zur Raucherentwöhnung. Krankenkassen stehen der Teilnahme an solchen Kursen positiv gegenüber, da gesunde Versicherte weniger Behandlungskosten verursachen.
So viel zahlen die Krankenkassen für Ihre Rauchentwöhnung
Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Krankenkasse, da es sich um freiwillige Zusatzleistungen handelt. Manche Krankenkassen zahlen bis zu 150 Euro pro Jahr für Präventionskurse und bezuschussen dabei zwei Kurse jährlich.
Pro Kurs beträgt die maximale Erstattung zum Beispiel 75 Euro; für reine Online-Kurse erstatten manche Krankenkassen sogar bis zu 100 Euro pro Kurs, also insgesamt 200 Euro pro Jahr. Wichtig ist, dass Sie den Kurs tatsächlich besuchen: In der Regel müssen Sie mindestens 80 Prozent der Einheiten wahrnehmen.
Welche Rauchentwöhnungskurse werden gefördert?
Damit ein Nichtraucherkurs bezuschusst wird, muss er von der Zentralen Prüfstelle Prävention nach § 20 SGB V zertifiziert sein. Die Krankenkassen bieten dazu auf ihren Homepages Kursdatenbanken an, in denen Sie passende Angebote finden können – sowohl vor Ort als auch online.
Ausdrücklich nicht bezuschusst werden alternative Behandlungen wie Akupunktur und Hypnose. Auch die Erstattung von Medikamenten zur Rauchentwöhnung ist laut § 34 Abs. 1 SGB V ausgeschlossen.
So beantragen Sie den Zuschuss für Ihren Nichtraucherkurs
In der Regel müssen Sie die Kosten für den Rauchentwöhnungskurs zunächst selbst tragen und erhalten nach Abschluss eine Erstattung von Ihrer Krankenkasse. Dafür reichen Sie die vollständig ausgefüllte Teilnahmebestätigung ein. Wenn Sie unsicher sind, welcher Kurs für Sie infrage kommt, hilft Ihnen Ihre Krankenkasse bei der Auswahl.
Sollten Sie einen Kurs gefunden haben, der nicht in der Kursdatenbank aufgeführt ist, aber zertifiziert ist, empfiehlt es sich, dies vorab mit Ihrer Kasse zu klären.
Privatversicherte: Leistungen der PKV bei Rauchentwöhnung
Auch private Krankenversicherungen unterstützen in der Regel die Rauchentwöhnung, da sie an der Gesundheit ihrer Versicherten interessiert sind. Sie übernehmen oft die Kosten für Kurse und Therapien und zeigen sich dabei in manchen Fällen offener für alternative Behandlungsformen wie Akupunktur oder Hypnose, sofern eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt wird. Privatversicherte sollten jedoch vorab mit ihrer Versicherung klären, welche Leistungen in ihrem Tarif enthalten sind.