Der Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim ist erneut vor Gericht. Es geht vor allem darum, ob wieder Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Montag wird ein Urteil erwartet.
Im Prozess gegen den bereits rechtskräftig verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) wird vor dem Landgericht Gießen in Mittelhessen am Montagmorgen ein Urteil erwartet.
Es geht in dem Verfahren nicht um Ayleen, sondern ein anderes Mädchen. Der 32-jährige Jan P. ist wegen Kindesmissbrauchs ohne Körperkontakt angeklagt. Er soll in einem Videotelefonat mit der 13-Jährigen onaniert haben. Außerdem soll er kinderpornographisches Material von ihr besessen haben. Diesen Vorwurf hatte Jan P. zu Prozessbeginn in einer Erklärung eingeräumt.
Oberstaatsanwalt: “Er spürt das alles nicht, und das macht ihn so gefährlich.”
Die Staatsanwaltschaft fordert zweieinhalb Jahre Haft wegen des Missbrauchs und außerdem ein Jahr und zehn Monate wegen Besitzes von Kinderpornographie. Sie sieht beim Angeklagten ein ausgeprägtes Rückfallrisiko und verweist auf seine vielen Vorstrafen.
Jan P. sei bereits seit früher Jugend straffällig geworden und für Maßnahmen nicht erreichbar, so der Oberstaatsanwalt. Zudem zeige er keinerlei Fähigkeit für Mitgefühl. “Er spürt das alles nicht, und das macht ihn so gefährlich.”
Verteidigung räumt Hang zu Straftaten ein
Seine Verteidigung räumt ein, dass Jan P. einen “nicht zu leugnenden Hang zu Straftaten” habe. Sie hält ihm zugute, dass er in diesem Fall geständig sei. Dadurch habe er dem Opfer erspart, persönlich vor Gericht aussagen zu müssen.
Die Verteidigung fordert geringere Strafen: Eineinhalb Jahre für den Missbrauch, ein Jahr und drei Monate für die Kinderpornographie.
Wegen Mordes an Ayleen bereits 2023 verurteilt
Im Fokus des Prozesses steht zudem die Frage der Sicherungsverwahrung. Der Mann war in einem vorangegangenen Prozess im September 2023 bereits wegen Mordes an Ayleen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Auch die besondere Schwere der Schuld hatten die Richter festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet.
Sicherungsverwahrung bei lebenslang Verurteilten
Solange eine lebenslange Freiheitsstrafe vollstreckt wird, spielt die Anordnung der Sicherungsverwahrung keine Rolle. Denn: Wird ein lebenslang Verurteilter weiterhin als gefährlich eingestuft, bleibt er in Haft. Dies ist zeitlich unbegrenzt.
Erst wenn er gutachterlich als nicht mehr gefährlich eingestuft wird, kann sowohl die lebenslange Strafe als auch die Sicherungsverwahrung zur Bewährung ausgesetzt werden.
Bei Sicherungsverwahrung besteht dann aber eine strengere Kontrolle: Neben der Bewährungsaufsicht greift die beim Landgericht angesiedelte Führungsaufsicht mit Möglichkeiten für schärfere Maßnahmen wie einer elektronische Fußfessel. Dies ist als Bewährungsauflage deutlich schwieriger anzuordnen.
Gutachter: Hohes Rückfallrisiko beim Mörder von Ayleen
Allerdings musste der Bundesgerichtshof die Sicherungsverwahrung dann für einen der gegen Jan P. erhobenen Vorwürfe aufheben. Denn es gab eine Gesetzesänderung, die sich zugunsten von Jan P. auswirkt. Deshalb muss das Landgericht Gießen nun erneut über Sicherungsverwahrung entscheiden.
Nur falls Jan P. hier zu mindestens zwei Jahren Haft verurteilt wird, kann das Gericht aus formalen Gründen wieder eine Sicherungsverwahrung verhängen. Die lebenslange Freiheitsstrafe bleibt unabhängig davon bestehen.
Zuletzt bescheinigte ein psychiatrischer Gutachter dem Angeklagten ein hohes Rückfallrisiko dafür, dass er auch künftig Sexualstraftaten begehen könnte.