Berlin. Der Kanzler hat die Vertrauensfrage beantragt. Die Regierung bleibt aber vorerst im Amt und ist handlungsfähig – mit einer Ausnahme.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat am Mittwoch die Vertrauensfrage beantragt, am Montag wird im Bundestag darüber abgestimmt. Das Ziel des Kanzlers ist, die Abstimmung zu verlieren, um so vorgezogene Neuwahlen am 23. Februar einzuleiten. Das Land befindet sich damit politisch in einer Übergangsphase.
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Hiermit möchte ich den Weg frei machen für vorgezogene Bundestagswahlen. pic.twitter.com/l92b7Hqi2l
— Bundeskanzler Olaf Scholz (@Bundeskanzler) 11. Dezember 2024
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Allerdings bleibt Deutschland nicht ohne Regierung: Bundeskanzler Scholz und die Ministerinnen und Minister in seinem Kabinett arbeiten weiter wie bisher. Nach dem Ausscheiden der FDP-Minister Christian Lindner (Finanzen), Marco Buschmann (Justiz) und Bettina Stark-Watzinger (Bildung) übernahmen andere Minister ihre Aufgaben zusätzlich. Verkehrsminister Volker Wissing trat aus der FDP aus und blieb im Amt.
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Nach der Vertrauensfrage: Die Regierung bleibt vorerst im Amt
Das heißt: Ruft der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj im Kanzleramt an, nimmt weiterhin Scholz ab. Tritt der künftige US-Präsident Donald Trump am 20. Januar sein Amt an, wird Scholz dem neuen Chef im Weißen Haus gratulieren.
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Auch im Kriegs- oder Krisenfall sind Innenministerin Nancy Faeser, Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) oder Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) voll handlungsfähig. Das in solchen Szenarios tagende Sicherheitskabinett ist von dem Bruch der Koalition und der von Scholz angestrebten Niederlage bei der Vertrauensfrage in seiner Handlungsfähigkeit nicht betroffen.
Die Restkoalition hat keine Mehrheit mehr im Bundestag
Der Kanzler und die verbleibenden Minister führen ihre Aufgaben fort, bis nach der vorgezogenen Bundestagswahl eine neue Bundesregierung ins Amt kommt. Das dürfte sich noch einige Monate hinziehen. Auf die Wahl am 23. Februar folgen Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen. Bis die abgeschlossen sind, könnte es April oder Mai werden.
Ein Problem hat die verbleibende Regierung von Kanzler Scholz allerdings: Neue Gesetzesvorhaben wird sie nicht oder nur in Ausnahmen umsetzen können. Der Bundestag bleibt zwar in seiner jetzigen Zusammensetzung bestehen und kann jederzeit tagen und Beschlüsse fassen, bis nach der Wahl der neu gewählte Bundestag zusammentritt. Doch durch den Bruch der Koalition fehlen SPD und Grünen die Stimmen der FDP für eine Mehrheit im Bundestag.
Bundesverfassungsgericht: Fraktionsübergreifender Beschluss gegen AfD geplant
Die Restkoalition wäre also auf Stimmen anderer Fraktionen angewiesen. Union und FDP haben deutlich gemacht, dass sie kein großes Interesse daran haben, SPD und Grünen zu Mehrheiten zu verhelfen. Ausnahme ist die verhandelte Stärkung des Bundesverfassungsgerichtsdie noch vor Weihnachten im Bundestag beschlossen werden soll. Damit soll das oberste Gericht besser vor einer Einflussnahme der AfD geschützt werden. Union und FDP wollen das unterstützen.