HomeNachrichtSony droht eine Sammelklage wegen „künstlich hoher“ Preise im PS Store

Sony droht eine Sammelklage wegen „künstlich hoher“ Preise im PS Store

Eine Stiftung wirft Sony vor, das Unternehmen hinter der PS5 könne Preise im PlayStation Store künstlich hochhalten. Jetzt droht eine Sammelklage.

Was ist das für eine Sammelklage? Die „Stichting Massaschade & Consument“, auf Deutsch etwa „Stiftung für Massenschäden und Verbraucherschutz“ aus den Niederlanden, bereitet derzeit eine Sammelklage gegen Sony und PlayStation vor. Potenziell geschädigte Personen können sich auf der Website der Stiftung der Sammelklage anschließen.

Die Stiftung wirft dem Unternehmen hinter der PS5 vor, die Preise für digital erworbene Inhalte künstlich zu erhöhen. Auf der Website der Stiftung heißt es: „Wenn Sie ein digitales Spiel oder In-Game-Inhalte kaufen, sorgt Sony dafür, dass dies nur über seinen eigenen PlayStation Store möglich ist. Auf diese Weise behält Sony den Markt für sich und kann die Preise künstlich hochhalten. Das bedeutet, dass Sie mehr bezahlen, ohne dafür mehr zu bekommen.“

Wir haben bei Sony eine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Stiftung für Massenschäden und Verbraucherschutz angefragt und werden diese im Artikel ergänzen, sobald es uns vorliegt.

Die Stiftung führt aus, es sei nicht das Problem, dass Sony eigene Preise festlege. Sony würde seine Macht missbrauchen, um Konkurrenten zu verdrängen, da man Spiele digital nur über den PlayStation Store kaufen kann.

Die Schöpfer der PlayStation besuchten hunderte Entwickler, doch alle fanden die Idee furchtbar

Weitere Videos

Autoplay

Stiftung beruft sich auf EU-Recht

Worauf beruft sich die Stiftung? Die niederländische Stiftung sagt, es sei in der EU verboten, dass Unternehmen ihre Position missbrauchen, um auf Kosten der Verbraucher mehr Gewinn erzielen.

Das Bundeskartellamt spricht etwa von „missbräuchlichen Verhaltensweisen“ und erklärt: „Es ist nicht verboten, dass Unternehmen eine starke oder sogar eine marktbeherrschende Position in einem Markt haben.“ (via Bundeskartellamt.de)

Weiter heißt es:

„Kartellrechtlich verboten ist hingegen die missbräuchliche Ausnutzung von Marktmacht. Missbräuchlich können Verhaltensweisen von marktbeherrschenden Unternehmen sein, wenn sie andere Unternehmen diskriminieren oder in ihren Wettbewerbsmöglichkeiten behindern. Ein Missbrauch kann auch vorliegen, wenn die Unternehmen Preise oder Geschäftsbedingungen fordern, mit denen sie ihre Abnehmer, Lieferanten oder Nutzerinnen und Nutzer ausbeuten.“

Das Bundeskartellamt ist als Bundesbehörde für das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht in Deutschland zuständig und kann etwa missbräuchliche Verhaltensweisen untersagen.

Könnt ihr euch der Sammelklage anschließen? Das kommt darauf an, wo ihr lebt. Wenn ihr in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnhaft seid, dann nicht.

Die Stiftung setzt sich für Personen in den Niederlanden ein, die eine PS4 oder PS5 besitzen, mindestens 8 Jahre alt sind, über ein PSN-Konto verfügen und im Zeitraum vom 29. November 2013 bis heute mindestens einen Kauf im Playstation Store getätigt haben.

Sollte es wirklich zu der Sammelklage gegen Sony kommen, wäre dies nicht die einzige rechtliche Angelegenheit, mit der sich Sony aktuell herumschlagen muss. Im Dezember 2024 hat ein ehemaliger Mitarbeiter von Bungie rechtliche Schritte eingeleitet: Ehemaliger Mitarbeiter verklagt Sony und Bungie – Wirft ihnen vor, sie haben seinen Ruf zerstört

Source link

LEAVE A REPLY

Please enter your comment!
Please enter your name here

RELATED ARTICLES

Most Popular

Recommended News