Das Landgericht Zweibrücken hat einen Mann zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Er hat seine Frau in Althornbach (Kreis Südwestpfalz) heimtückisch getötet.
August vergangenen Jahres in Althornbach in der Südwestpfalz: Die Frau steht in der Küche in der Wohnung, in der sie zusammen mit ihrem Mann wohnt. Sie will gerade Essen kochen.
Dann wird sie von ihrem Ehemann von hinten mit einem Messer angegriffen. Er sticht seiner Frau mehrfach in den Oberkörper. Sie wird dabei so schwer verletzt, dass sie stirbt.
Mann tötet Frau in Althornbach: Für das Gericht war es Mord
Seit Anfang Februar lief der Prozess. Jetzt ist klar: Der Mann soll lebenslänglich ins Gefängnis. Denn das Landgericht in Zweibrücken hat ihn wegen heimtückischen Mordes verurteilt.
Die Frau des heute 58-Jährigen war nach Angaben des vorsitzenden Richters arglos, als sie in der Küche stand. Sie habe nicht ahnen können, dass der Mann versuchen würde, sie umzubringen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Während der Richter das Urteil “lebenslänglich” verkündet hat, sei bei dem Mann im Gerichtssaal äußerlich keine große Regung zu sehen gewesen. So beschreibt es unsere Reporterin, die bei der Urteilsverkündig dabei war.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es kann dagegen nun noch Revision eingelegt werden.
Althornbach
58-Jähriger soll Frau erstochen haben
Leiche in Südwestpfalz: Ehemann wegen Mordes angeklagt
Ende August wurde in einem Haus in Althornbach eine Frauenleiche entdeckt. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat nun Anklage gegen den Ehemann wegen Mordes erhoben.
Do.9.1.2025
6:00 Uhr
SWR4 RP am Morgen
SWR4 Rheinland-Pfalz
Mann versucht sich in Wohnung in Südwestpfalz selbst zu töten
Nach der Tat war der Mann laut Gericht von der Küche ins Wohnzimmer gegangen. Dort habe er versucht, sich mit einem Messer selbst das Leben zu nehmen. Er wurde durch mehrere Messerstiche schwer verletzt.
Angehörige hatten den Mann und die tote Frau damals in der Wohnung gefunden. Sie hatten Polizei und Notarzt gerufen. Der Mann konnte vom Notarzt gerettet werden. Er kam ins Krankenhaus und danach in Untersuchungshaft.
Hier am Gericht in Zweibrücken wurde das Urteil gesprochen: heimtückischer Mord. SWR
Im Prozess am Landgericht Zweibrücken wurde auch die Beziehung des Ehepaars dargestellt. Die Frau und der Mann seien lebensfrohe Menschen gewesen. Sie waren seit 1996 verheiratet, hätten eigentlich eine gute und glückliche Ehe geführt. Zwischenzeitlich habe der heute 58-Jährige gesundheitliche Probleme bekommen. Die seien zunächst keine Belastung gewesen, das habe sich mit den Jahren allerdings verändert.
Mann hat gesundheitliche Probleme
Irgendwann habe der Mann ein neues Knie gebraucht und konnte dadurch nicht mehr Arbeiten gehen. Es habe außerdem Probleme mit der Rente gegeben. Das alles habe den Mann psychisch sehr mitgenommen, was sich auch auf die Beziehung mit seiner Frau ausgewirkt habe.
Vor etwa zehn Jahren habe es zum ersten und einzigen Mal Eheprobleme gegeben. Und es habe auch eine Trennung im Raum gestanden. Doch der inzwischen 58-Jährige habe sich psychologische Hilfe geholt und sei dabei von seiner Frau unterstützt worden. Trennung sei danach kein Thema mehr gewesen.
Frau getötet: Mann hat keine Erinnerung an Tat
Drei Wochen vor der Tat ging es dem Mann laut Gericht psychisch wohl sehr schlecht. Er habe aber nie den Eindruck gemacht, dass er sich das Leben nehmen wollte.
Was am Ende dazu geführt hat, dass er seine Frau getötet hat, ist nicht klar. Der Mann sagte vor Gericht, er könne sich an nichts erinnern.