Das DFB-Sportgericht hat am Donnerstag (09.01.2025) dem Einspruch des VfL Bochum gegen die Wertung des Spiels bei Union Berlin stattgegeben und das Endergebnis auf 2:0 für den VfL festgelegt. Das eigentliche Spiel endete 1:1. Streitpunkt war ein Feuerzeugwurf.
Bochums Torwart Patrick Drewes konnte im Spiel bei Union Berlin am 14. Dezember 2024 kurz vor dem Schlusspfiff nicht weiterspielen, er war von einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden.
Ein Fan hatte den Gegenstand Richtung Spielfeld geworfen. Drewes musste mit Schwindel und Übelkeit ins Krankenhaus. Die Partie war für mehr als 25 Minuten unterbrochen. Da Bochum sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor. Die Bochumer waren nach der Unterbrechung nur unter Protest wieder auf den Platz gegangen.
Außergewöhnliche Situation
Die Situation war außergewöhnlich: Ein Spieler konnte nicht weiterspielen, die Partie wurde aber regulär zu Ende gebracht. Hätte Schiedsrichter Petersen das Spiel abgebrochen, wäre die Lage klarer. So stand das Sportgericht vor einem schwierigen Fall.
Die Gesamtlage stellte das Gericht vor mehrere Fragen: Lag so kurz vor dem Schlusspfiff eine entscheidende Schwächung des VfL Bochum vor? Welche Bedeutung hat der offenkundige anschließende “Nichtangriffspakt” zwischen den Teams bei der Entscheidung? Torwart Drewes wurde zwar von dem Feuerzeug getroffen – aber war der Treffer wirklich folgenschwer?
Berufung möglich
Nun urteilte das Gericht und attestierte dem Torhüter eine “eingeschränkte Spielfähigkeit” und gab dem Einspruch des VfL statt. “Entscheidungen am Grünen Tisch sind immer das allerletzte Mittel. Die Umstände ließen uns aber kaum andere Möglichkeiten”, begründete der Vorsitzende Stphan Oberholz seine Entscheidung: “Wir konnten keine Aspekte eines Komplotts oder eines Schmierentheaters erkennen.”
In der Tabelle hat das bisherige Schlusslicht Bochum nun acht Punkte und ist wieder dicht dran an den rettenden Plätzen. Union Berlin, mit nun 16 Punkten im unteren Mittelfeld der Tabelle, hatte den Feuerzeugwerfer nach eigenen Angaben ermittelt, eine Anzeige erstattet und ein dreijähriges Stadionverbot ausgesprochen. Die Berliner können gegen das Urteil Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen.