Nicht immer sind es Autofahrer, die ihr Fahrzeug mit Aufklebern verzieren. Manchmal steckt die Polizei dahinter und dann heißt es handeln, sonst wird es richtig teuer. Worauf Sie achten müssen und wann die Beamten den roten Aufkleber anbringen.
- Im Video: Für dieses Verhalten im Straßenverkehr riskieren Sie kuriose Bußgelder
Wer kleine Kratzer oder Dellen am Auto mit Aufklebern kaschieren oder einfach nur ein Statement setzen will, sollte aufpassen. Nicht jeder weiß, dass dabei einige Regeln zu beachten sind. Das allein kann unter Umständen schon zu einem Bußgeld führen.
Problematischer wird es, wenn die Polizei einen Aufkleber am Auto anbringt.
Wann die Polizei den roten Punkten zückt – und auf das Auto klebt
Immer wieder stehen in vielen Straßen oft Autos, die scheinbar seit langer Zeit nicht mehr bewegt wurden. Oft fehlen bei diesen Fahrzeugen die Kennzeichen oder Plaketten, was darauf hinweist, dass sie nicht mehr zugelassen sind.
Besitzer solcher Fahrzeuge sollten auf einen roten Aufkleber achten, der von der Polizei angebracht wird.
Dieser markiert das Auto als unzulässig im öffentlichen Raum. Die Polizei fordert mit diesem Hinweis die sofortige Entfernung des Wagens, verbunden mit dem Hinweis, ihn nicht wieder im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen. Der Begriff „sofort“ wird dabei besonders hervorgehoben.
Dieser Aufkleber wird von der Polizei angebracht, wenn sie auf das unzulässige Fahrzeug aufmerksam gemacht wurde oder es bei einer Streifenfahrt bemerkt. Er enthält die Aufforderung, das Fahrzeug umgehend zu entfernen und „nicht wieder auf öffentlichem Verkehrsgrund abzustellen“, wie auf dem sogenannten „roten Punkt“ zu lesen ist, das berichtet „24auto.de“. Die Dringlichkeit wird durch das hervorgehobene Wort „SOFORT“ unterstrichen, das in Großbuchstaben, fett und zusätzlich unterstrichen auf dem Aufkleber erscheint.
Polizei bringt „roten Punkt“ an? Das kostet bis zu 1000 Euro
Aber nicht nur Farbe und Layout des Autoaufklebers lassen erkennen, dass hier unbedingtes Handeln erforderlich ist. Denn so heißt es beispielsweise im offiziellen Regelwerk des Bayrischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr: „Das Abstellen nicht zugelassener Kraftfahrzeuge oder Anhänger ohne gültiges amtliches Kennzeichen auf öffentlichen Verkehrsflächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro geahndet werden.“
Auch außerhalb von Bayern kann es mindestens 500 Euro kosten, ein nicht zugelassenes Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz oder am Straßenrand abzustellen. Wird dieses nicht entfernt, kann es aufgrund der Ordnungswidrigkeit nämlich abgeschleppt und sogar verschrottet werden. Die Kosten dafür trägt dann der Halter des besagten Fahrzeugs.
Von Dana Neumann, Futurezone