In Bad Mergentheim hatten die Bewohnerinnen und Bewohner eines Blocks bis Dienstagnacht Zeit, ihre Wohnungen zu räumen. Am Mittwochmorgen wurde das Haus von der Polizei geräumt.
In Bad Mergentheim (Main-Tauber-Kreis) hat die Stadt einen Wohnblock von der Polizei räumen lassen. Aus polizeilicher Sicht sei die Aktion sehr zufriedenstellend verlaufen, sagte Sprecher Frank Belz dem SWR. Zwei Menschen seien noch angetroffen worden, mit denen es keinerlei Probleme gegeben habe.
Die Bewohnerinnen und Bewohner der 87 Wohnungen waren von der Stadt aufgefordert worden, sich eine neue Bleibe zu suchen. In der Nacht auf Mittwoch war die Frist dazu abgelaufen. Die Stadt hatte die Nutzung des Gebäudes untersagt, weil die Eigentümergemeinschaft die “massiven Mängel” beim Brandschutz nicht beseitigt hätten.
Sprecher: “Stadt setzt niemanden auf die Straße”
Der Pressesprecher der Stadt, Carsten Müller, hat allen Betroffenen Unterstützung zugesichert. Er versichert gegenüber dem SWR, “die Stadt setzt hier heute niemanden auf die Straße.” Wer das Haus heute noch verlassen musste, sei gefragt worden, ob er oder sie bereits eine neue Unterkunft habe. Sei das nicht der Fall gewesen, habe die Stadt dem- oder derjenigen eine Unterkunft zugewiesen. Man habe eine schwierige Situation lösen müssen, die die Stadt nicht zu verantworten habe, so Müller weiter. Insgesamt hatten sich rund 30 Bewohnerinnen und Bewohner an die Stadt um Hilfe gewandt.
Diskussion um Verhältnismäßigkeit
In den sozialen Medien wurde über die Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme diskutiert. Sprich, ob der fehlende Brandschutz es rechtfertigt, dass die Stadt die Menschen zwingt auszuziehen. Die Stadt selbst fürchtet, sich mitschuldig zu machen für den Fall, dass wirklich etwas passiert. Sie habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und verweist auf Ortstermine, Schreiben und mehr.
Gerichte kassieren Untersagung selten
Auf den Fall in Bad Mergentheim will der Fachanwalt und Fachplaner für Brandschutz Till Fischer aus Heidelberg gegenüber dem SWR nicht explizit eingehen. Allgemein sei es aber so, dass eine Stadt die Nutzung eines Gebäudes wegen Brandschutzmängeln untersagen könne, wenn zum Beispiel die Feuerwehr oder ein Sachverständiger eine “konkrete Gefahr” feststellten. Dann müsse diese auch sofort beseitigt werden.
Was aber genau eine “konkrete Gefahr” sei, darüber waren Behörden und Gerichte in der Vergangenheit unterschiedlicher Auffassung, so Fischer. Dass eine solche Nutzungsuntersagung der Stadt später vor Gericht kassiert wird, sei jedoch selten. Häufiger komme es vor, dass sich Behörden und Eigentümer vor einer Räumung auf der Basis von zusätzlichen Maßnahmen zur Beseitigung der mutmaßlichen Gefahr einigten, so Fischer weiter.