HomeNachrichtZweijähriges Kind stirbt: Geständnis des Angeklagten angekündigt

Zweijähriges Kind stirbt: Geständnis des Angeklagten angekündigt

Ein 20-Jähriger soll in Trier den kleinen Sohn seiner Lebensgefährtin so schwer geschlagen und geschüttelt haben, dass das Kind später starb. Heute wird sein Geständnis erwartet.

Als am ersten Verhandlungstag der Staatsanwalt die Anklage verlas, war das für viele Menschen im Gerichtssaal schwer zu ertragen. Ein zweijähriges Kind wird so schwer geschlagen, dass es mehrere Knochenbrüche an der Wirbelsäule und am Schlüsselbein erleidet, dass eine Hirnblutung dazu führt, dass der zweijährige Junge krampft und bewusstlos wird. Von der Intensivstation des Trierer Mutterhauses wird es in eine Klinik nach Mainz gebracht, wo das Kind Anfang September stirbt.

Angeklagter soll Zweijährigen geschlagen haben

Am 25. Juli 2024 sollte der 20-jährige Angeklagte auf den zweijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin aufpassen. Sie war von dem Angeklagten schwanger und hatte einen Vorsorgetermin. Ihren sechsjährigen Sohn aus einer früheren Beziehung nahm sie mit, den zweijährigen ließ sie bei dem Angeklagten. Was dann passierte, dazu hat sich der Angeklagte noch nicht geäußert. Laut Anklage soll er das Kind so schwer geschlagen haben, dass es später an diesen Verletzungen starb.

Ein 20-jähriger Mann muss sich wegen Totschlags eines zweijährigen Kindes vor dem Landgericht Trier verantworten. Er soll den Sohn seiner Freundin so schwer misshandelt haben, dass das Kind starb.

Der 20-jährige Angeklagte mit seinem Anwalt vor dem Landgericht Trier. Er soll den zweijährigen Sohn seiner Freundin misshandelt haben. Das Kind starb an den Folgen.

SWR

Angeklagter spricht über sein Leben

Am Dienstag, dem ersten Verhandlungstag, sprach der 20-jährige Angeklagte nach Fragen des Richters nur einsilbig über sein bisheriges Leben, das von vielen Brüchen geprägt ist. Er sagte, er sei in Bremen aufgewachsen. Eine Lehre als Kfz-Mechatroniker habe er abgebrochen, danach habe er verschiedene Jobs in Supermärkten gehabt, nirgendwo hielt er es länger als ein paar Monate aus. Er habe seit seinem 14. Lebensjahr Drogen konsumiert, erst Cannabis, später Ecstasy und Kokain. Er und seine Lebensgefährtin hätten regelmäßig gekifft.

Angeklagter noch nicht zu Vorwürfen befragt

Wie der Angeklagte die Mutter des getöteten zweijährigen Jungen kennenlernte, wann er nach Trier zog, das kam im Prozess noch nicht zur Sprache. Der Angeklagte wurde dazu am ersten Verhandlungstag noch nicht befragt, auch nicht dazu, was genau am 25. Juli vergangenen Jahres dazu führte, dass er den zweijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin schlug, wie die Anklage ihm vorwirft. Der 20-jährige Angeklagte sagte, die Wohnung sei verwahrlost und zugemüllt gewesen.

Verteidiger bittet Gericht um Absprache

Der Verteidiger des Angeklagten hat zu Beginn der Verhandlung das Gericht um eine sogenannte Verständigung gebeten. Die Verhandlung wurde dafür unterbrochen. Danach sagte der Richter dem Angeklagten, falls er ein umfassendes Geständnis ablege, könne er mit einer Strafe nach Jugendstrafrecht von sechs bis sieben Jahren Gefängnis rechnen. Der Verteidiger des Angeklagten kündigte daraufhin an, am zweiten Verhandlungstag ein Geständnis des 20-jährigen vorzutragen.

Trier

Das Jungenprojekt des Frauenhauses Trier unterstützt Jungen, die häusliche Gewalt erfahren oder erlitten haben.

Projekt im Frauenhaus Trier
Gegen häusliche Gewalt: Damit aus Jungen keine gewalttätigen Männer werden

Frauen, die Opfer eines gewalttätigen Partners wurden, suchen Schutz im Frauenhaus Trier. Oft sind auch die Kinder traumatisiert. Jungen brauchen dabei andere Hilfe als Mädchen.

Mo.5.2.2024
6:00 Uhr

SWR4 RP am Morgen

SWR4 Rheinland-Pfalz

Vater des Kindes mit Absprache nicht einverstanden

Der Vater des verstorbenen zweijährigen Jungen war am ersten Verhandlungstag als Nebenkläger im Gerichtssaal. Sein Anwalt sagte, er sei nicht mit der Verständigung des Gerichts einverstanden. Die Mutter des Kindes war nicht anwesend, aber durch ihre Anwältin als Nebenklägerin vertreten. Ihre Anwältin sowie Staatsanwaltschaft und Verteidiger des Angeklagten erklärten, sie seien einverstanden.

Geständnis kann Prozess abkürzen

Der Richter erklärte dem Angeklagten, dass nur ein umfassendes Geständnis im Sinne der Anklage dazu führt, dass die Verständigung mit der angekündigten Strafe greift. Sollten im Verfahren neue Vorwürfe bekannt werden, könne die Strafe auch höher ausfallen. Das gleiche gelte, wenn das Geständnis nicht vollständig sei. Ein Geständnis des Angeklagten könnte aber der Mutter des getöteten Kindes eine Aussage vor Gericht ersparen, so der Richter.

Urteil wird am zweiten Verhandlungstag noch nicht gesprochen

Auch wenn der Angeklagte am zweiten Verhandlungstag ein Geständnis ablegt, ist an diesem Tag noch nicht mit einem Urteil zu rechnen. Es sollen noch Zeugen befragt werden. Außerdem soll sich ein psychiatrischer Gutachter zum Angeklagten äußern.

Eifel/Mosel/Hunsrück

Bildmontage: Smartphone auf dem der WhatsApp-Kanal SWR Studio Trier geöffnet ist. Dort finden Sie regionale Nachrichten von der Mosel, aus der Eifel oder dem Hunsrück.

Neues Angebot des SWR Studios Trier
Nachrichten aus der Region Trier jetzt auf WhatsApp lesen

Das SWR Studio Trier ist jetzt auch auf dem Messenger-Dienst WhatsApp aktiv. Dort finden Sie regionale Nachrichten von Mosel und Saar, aus der Eifel, Hunsrück und Hochwald.

Das Gericht hat für den Prozess insgesamt vier Verhandlungstermine bis 31. Januar angesetzt. Der Prozess wird am 24. und 27.Januar fortgesetzt. In vergleichbaren Gerichtsverfahren in Deutschland sind Angeklagte zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden.

Source link

LEAVE A REPLY

Please enter your comment!
Please enter your name here

RELATED ARTICLES

Most Popular

Recommended News